Ableseanleitung EHKV
Wenn in Ihren Räumen elektronische Heizkostenverteiler installiert sind:
Für die Jahresabrechnung ist der sogenannte Stichtagswert erforderlich.
Bei einem Umzug wird der aktuelle Anzeigewert benötigt.
Der Stichtagswert
Ihr Heizkostenverteiler ist auf einen jährlichen Stichtag programmiert, bei dessen erreichen der Jahresverbrauchswert abgespeichert wird. Die meisten der von uns installierten Geräte speichern diesen Wert und stellen sich für die aktuelle Messung des kommenden Abrechnungs- zeitraums auf Null zurück.
Der Jahresverbrauchswert (Stichtagswert) bleibt nach dem Ende des Abrechnungszeitraums im Gerätedisplay angezeigt und muss unbedingt nach dem Stichtagsdatum (z. B. 31.12.) abgelesen werden, weil ansonsten der Verbrauchswert des zuvor abgelaufenen Jahres angezeigt wird.
Der Verbrauchswert des abgelaufenen Abrechnungszeitraums bleibt für Kontrollzwecke ein Jahr lang (bis zum nächsten Stichtag) erhalten und sichtbar.
Der aktuelle Anzeigewert
Dieser Wert ist beim Ein- oder Auszug abzulesen. Bitte beachten Sie, je nach Heizkostenverteiler, dass es "Ruhezeiten" gibt, in denen das Display des Gerätes abgeschaltet ist (die Verbrauchserfassung aber dennoch gewährleistet bleibt).
Für die von uns installierten Geräte haben wir folgende Ableseanleitungen zum Download vorbereitet:
Sontex (z. B. Typ 555 od. 565)
Engelmann HCAe2 (mit od. ohne Funksegment)
Unseren Abrechnungskunden stellen wir gerne (via E-Mail kostenlos) einen vorbereiteten Bogen zur Ablesung der Heizkostenverteiler und ggf. weiterer Zähler zur Verfügung. Die kurzfristige Anforderung per E-Mail od. Telefonanruf unter Angabe der Wohnungslage bzw. des Mieternamens reicht in aller Regel aus.
Bei einer Selbstablesung, egal ob zum Mieterwechsel oder als Jahresablesung, empfiehlt es sich einen neutralen Zeugen hinzuzuziehen.
...... und hier ein Beispiel für die Feststellung des Verbrauchswertes
Sie haben den Heizkostenverteiler nach Anleitung abgelesen und den Verbrauch notiert.
Bei unseren elektron. Heizkostenverteilern handelt es sich in aller Regel um Erfassungsgeräte mit einer sogenannten STANDARDSKALA. Im Gegensatz zu Geräten mit Produktskala ist der Bewertungsfaktor (BF), der die Heizkörperleistung und physikalische Wärmeübertragung auf das Erfassungsgerät berücksichtigt, nicht im Gerät einprogrammiert. Das hat praktische Vorteile, bedeutet für Sie als Nutzer jedoch, dass der angezeigte Wert erst mit dem BF multipliziert werden muss.
Warum ist das nötig? Nun ja, der Heizkostenverteiler reagiert auf die Temperatur an der Stelle des Heizkörpers, an der er montiert ist. Wo er anzubringen ist, wird in der Montageanleitung des Geräteherstellers genau festgelegt.
Da es jedoch einen Unterschied macht, ob der Heizkostenverteiler an einem kleinen Heizkörper mit geringer Leistung angebracht ist, oder aber an einem Heizkörper mit hoher Leistung, muss dieses in Form des BF berücksichtigt werden. Die Berechnung des BF, die neben der Heizkörperleistung auch noch physikalische Eigenheiten z. B. hinsichtlich der Wärmeübertragung auf das Gerät (Kc-Wert) berücksichtigt, wird von uns bei einem externen Unternehmen in Auftrag gegeben und dem Vermieter/Hausverwalter mitgeteilt und ist in aller Regel aus Ihrer Abrechnung ersichtlich.
Beispiel:
Bewertungsfaktor des Heizkörpers: BF = 2,5
Verbrauch laut Ablesung: VA = 1235
in der Abrechnung zu berücksichtigen:
Berechnungsformel VA x BF = VE (Verbrauchseinheiten)
bezogen auf unser Beispiel: 1235 x 2,5 = 3087,5 VE
Anmerkung: Die Verbrauchseinheiten (VE) lassen, im Gegensatz zu dem über einen Wärmemengenzähler festgestellten Verbrauch, keine Schlussfolgerung auf den Energieverbrauch (in kWh oder MWh) zu!